Platzordnung

Platzordnung den 20.-21.7.2024

  1. Mit Betreten/Befahren des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher/Fahrer mit der Platzordnung einverstanden. Demnach verpflichtet sich dieser, sich sorgfältig und friedlich zu verhalten. Kann ein rücksichtsloses Auftreten oder eine Störung des friedlichen Ablaufes der Veranstaltung nachgewiesen werden, steht es im Ermessen des Veranstalters Platzverweise zu erteilen, die notfalls auch polizeilich durchgesetzt werden können.
  2. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Körper-/ Sachschäden, die durch den Teilnehmer/Besucher der Veranstaltung verursacht werden. Außerdem verzichtet der Besucher/Fahrer auf alle gegen den Veranstalter möglichen rechtlichen Ansprüche. Bei Schäden jeglicher Art durch DB-Messungen übernimmt der Veranstalter ebenfalls keinerlei Haftung.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus sicherheits-technischen Gründen oder durch höhere Gewalt (Unwetter) abzusagen oder aufzulösen.
  4. Die Ein- und Ausfahrtzeiten sind einzuhalten. Von 23:00 – 07:00 Uhr gilt auf dem Veranstaltungsgelände generelles Fahrverbot!
  5. So genannte Burn-Outs sind untersagt. Auf dem Platz ist durchgängig in Schritttempo zu fahren.
  6. Es besteht die Möglichkeit, zur Übernachtung mitgebrachte Zelte in einem durch Platzanweiser festgelegten Bereich aufzustellen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, außerhalb des dafür bestimmten Bereichs ein Zelt aufzustellen. Bitte achtet darauf, Zelt- und Parkflächen so sauber und ordentlich zu verlassen, wie Ihr sie vorgefunden habt. Bitte benutzt die bereitgestellten Müllsäcke.
  7. Pflegen Eurer Autos:Uns ist bewusst, dass Ihr Eure Autos sauber und ordentlich präsentieren wollte. Da der Platz an ein Wasserschutzgebiet grenzt, bitte wir Euch, dies auf ein Minimum zu reduzieren.Für große und ausgiebige Autowäschen nach langen Fahrten bitten wir Euch, die Waschanlagen in Rastatt zu benutzen. Dort gibt es zwei Waschstraßen und zwei Waschparks.
  8. Im gesamten Veranstaltungsgelände gilt die StVO.Natürlich ist somit auch das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ausdrücklich verboten! Um Ruhe und Sicherheit zu gewährleisten, ist das Benutzen von Fahrzeugen generell auf ein Minimum zu reduzieren und Schritttempo einzuhalten.
    Die Fahrzeuge dürfen in keinem Fall die Wege (Rettungswege) blockieren oder Zu- und Ausfahrten behindern.
  9. Rechte an Aufnahmen/Fotos:
    Der/die Besucher der Veranstaltung erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung getätigte Film oder Fotoaufnahmen, auch von der Personenanzahl unter 4 Personen, dem Veranstalter für Präsentationen im Internet sowie für gewerbliche und Journalistische Zwecke, uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht gewünscht werden, ist dieses bis spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende dem Veranstalter per eingeschriebenen Brief anzuzeigen.
  10. Flyerverteilung/Handel:
    Das Verteilen von Flyern auf unserer Veranstaltung, die nicht das Thema Tuning- und/oder Autotreffen ansprechen, ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig! Es ist verboten, mit Spirituosen, Food-, Non-Food-Artikeln, Drinks o.ä. ohne die Genehmigung des Veranstalters zu handeln.

Wir wünschen Euch ein friedliches Wochenende, schönes Wetter, fette Partys, tolle Shows und nette neue Kontakte!

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